Begleitung beim IV-Verfahren
Im Vergleich zu körperlichen Beeinträchtigungen ist der Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und deren negativen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit weniger gut erfass- und messbar. Dieser Umstand – in Kombination mit beschränkten Abklärungsressourcen – kann dazu führen, dass relevante psychische Einschränkungen in IV-Abklärungsverfahren nicht erkannt und deshalb legitime sozialversicherungsrechtliche Ansprüche den Betroffenen verwehrt bleiben.
Das Angebot Begleitung beim IV-Verfahren wirkt dem entgegen. Es werden hauptsächlich sozialhilfeabhängige Personen adressiert, die verfestigte psychische Einschränkungen aufweisen und deshalb ggf. die Voraussetzungen für die Zusprache von IV-Leistungen erfüllen. PRISMA verfügt über spezifische Erfahrungen und differenzierte Kenntnisse zu IV-relevanten psychischen Erkrankungen sowie den Kriterien und Abläufen im IV-Verfahren. Weiter besteht eine bewährte Zusammenarbeit mit versicherungsmedizinisch spezialisierten psychiatrischen Fachpersonen für den Fall, dass weiterführende Vorabklärungen angezeigt sind. Auf diesem Hintergrund können wir die Chancen auf IV-Leistungen adäquat einschätzen, die Teilnehmenden fundiert auf die medizinischen Abklärungen der IV vorbereiten und sie im weiteren Verlauf auch bei den administrativen Verfahrensschritten umfassend begleiten oder auch vertreten.
Im Vergleich zu körperlichen Beeinträchtigungen ist der Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und deren negativen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit weniger gut erfass- und messbar. Dieser Umstand – in Kombination mit beschränkten Abklärungsressourcen – kann dazu führen, dass relevante psychische Einschränkungen in IV-Abklärungsverfahren nicht erkannt und deshalb legitime sozialversicherungsrechtliche Ansprüche den Betroffenen verwehrt bleiben.
Das Angebot Begleitung beim IV-Verfahren wirkt dem entgegen. Es werden hauptsächlich sozialhilfeabhängige Personen adressiert, die verfestigte psychische Einschränkungen aufweisen und deshalb ggf. die Voraussetzungen für die Zusprache von IV-Leistungen erfüllen. PRISMA verfügt über spezifische Erfahrungen und differenzierte Kenntnisse zu IV-relevanten psychischen Erkrankungen sowie den Kriterien und Abläufen im IV-Verfahren. Weiter besteht eine bewährte Zusammenarbeit mit versicherungsmedizinisch spezialisierten psychiatrischen Fachpersonen für den Fall, dass weiterführende Vorabklärungen angezeigt sind. Auf diesem Hintergrund können wir die Chancen auf IV-Leistungen adäquat einschätzen, die Teilnehmenden fundiert auf die medizinischen Abklärungen der IV vorbereiten und sie im weiteren Verlauf auch bei den administrativen Verfahrensschritten umfassend begleiten oder auch vertreten.